Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von m³.design - martin mohr mediafür das Geschäftsfeld Webdesign und Webseitenerstellung
1. Anwendungsbereich
1.1
m³.design - martin mohr media erbringt Erstellungsleistungen im Bereich Webdesign- und Webseitenerstellung, berät Kunden hierbei und bietet Leistungen hinsichtlich der Aktualisierung und Pflege von Webseiten an. m³.design - martin mohr media erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Erstellungsleistungen im Bereich Webdesign- und Webseitenerstellung.
1.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
1.3
Abbildungen und Angaben in Internetpräsentationen und Werbematerial von m³.design - martin mohr media sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Zusammenarbeit
2.1
Die Vertragsparteien nennen einander schriftlich Ansprechpartner und Stellvertreter, die die Durchführung der gesondert abgeschlossenen Verträge für die jeweilige Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Die Ansprechpartner sind berechtigt, alle Auskünfte, Anordnungen und Entscheidungen im Namen der jeweiligen Vertragspartei zu erteilen, die für den zügigen Ablauf der einzelnen Projektstufen erforderlich sind.
2.2
Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die bisherigen Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen der bisherigen Vertretungsmacht wirksam Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3. Pflichten des Kunden
3.1
Zur Durchführung der gesondert abgeschlossenen Verträge für Erstellungsleistungen im Bereich Webdesign- und Webseitenerstellung wird der Kunde unverzüglich das erforderliche Basismaterial zur Verfügung stellen. Insbesondere stellt der Kunde von m³.design - martin mohr media die zur Herstellung der Webseite erforderlichen Texte, Daten, Bilder, Illustrationen, Grafiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen bereit.
3.2
Für die Beschaffung und Herstellung des Basismaterials ist allein der Kunde verantwortlich. Die Beschaffung weiteren Basismaterials ist von m³.design - martin mohr media nicht geschuldet. Zur Prüfung, ob sich die zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Webseite verfolgten Zwecke eignen, ist m³.design - martin mohr media nicht verpflichtet.
3.3
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber m³.design - martin mohr media Titel, Beschreibungen und Schlüsselworte der zu erstellenden Webseite zur Verfügung zu stellen, damit m³.design - martin mohr media die entsprechenden Meta Tags in den Quellcode der Webseite einbinden kann.
3.4
Der Kunde wird das gemäß Ziffer 3.1 zu liefernde Basismaterial spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptionsstufe (Ziffer 4.2) und gemäß der Spezifikation der gesondert abgeschlossenen Verträge für Webdesign- und Webseitenerstellung zur Verfügung stellen.
4. Pflichten von m³.design - martin mohr media
4.1
m³.design - martin mohr media verpflichtet sich aufgrund der mit den Kunden gesondert abgeschlossenen Verträge für Webdesign- und Webseitenerstellung sowie nach den Vorgaben des in Ziffer 3.1 bezeichneten Basismaterials, ein Konzept für das Webdesign und die Webseite sowie die auf dem Konzept basierende Webseite zu erstellen.
4.2
m³.design - martin mohr media erbringt die vertraglich geschuldete Leistung in drei vereinbarten Stufen, der Konzeptionsstufe (Stufe 1), der Produktionsstufe (Stufe 2) und der Fertigstellungsstufe (Stufe 3).
4.3
m³.design - martin mohr media verpflichtet sich, die angefertige Webseite für die folgenden Browser und Versionen zu optimieren: Mozilla Firefox 2+, Internet Explorer 7+, Opera 7+. Andere Browserversionen sind uns vor Beginn der Erstellungsleistungen mitzuteilen. Bilddateien und Animationen sind von m³.design - martin mohr media so abzuspeichern, dass sie mit den genannten Browsern und den dafür erforderlichen Plug-Ins abzurufen und zu betrachten sind.
4.4
m³.design - martin mohr media bietet nach Abschluss der Erstellungsleistungen an, für den Kunden die Aktualisierung und Pflege der Webseite zu übernehmen.
5. Abnahme
5.1
Alle in Ziffer 4.2 bezeichneten Projektstufen unterliegen dem jeweiligen Erfordernis der Abnahme durch schriftliche Erklärung gegenüber m³.design - martin mohr media. Die schriftliche Abnahme ist Voraussetzung für die weitere Leistungserbringung der nächsten Stufe.
5.2
Nach Fertigstellung der jeweiligen in Ziffer 4.2 besonders bezeichneten Projektstufen, verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von vier Werktagen, die vereinbarten Anforderungen und Funktionsfähigkeiten der Webseite gemäß den vertraglich vereinbarten Spezifikationen zu überprüfen. Sofern der Kunde m³.design - martin mohr media nicht innerhalb der viertätigen Prüfungpflicht eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel abgegeben hat, gilt die jeweilige Projektstufe als abgenommen. Auf diese Folge wird m³.design - martin mohr media den Kunden besonders hinweisen.
5.3
Während der Fertigstellungsstufe (Stufe 3) gemäß Ziffer 4.2 ist m³.design - martin mohr media berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Webseite zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Webseite den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
5.4
Nach Beendigung der Fertigstellungstufe (Stufe 3) gemäß Ziffer 4.2, verpflichtet sich m³.design - martin mohr media dazu, dem Kunden die Endversion der Webseite auf einem geeigneten Speichermedium zur Verfügung zu stellen.
6. Leistungsänderungen
6.1
Der Kunde kann bis zur Endabnahme der Webseite eine Änderung und/oder Ergänzung der jeweiligen Projektstufen verlangen. m³.design - martin mohr media wird in diesem Fall die Produktion unterbrechen und prüfen, ob die Änderungen technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit m³.design - martin mohr media zumutbar sind sowie ermitteln, ob sich ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für m³.design - martin mohr media ergibt. m³.design - martin mohr media wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung informieren.
6.2
Als vergütungspflichtiger Mehraufwand gelten, unabhängig von der gesondert vereinbarten Vergütung, in jedem Fall Aufwendungen, die m³.design - martin mohr media tätigt, weil der Kunde nach Freigabe der Projektstufen (Stufe 1 bis 3) gemäß Ziffer 4.2 Änderungen hat durchführen lassen, die sich auf Leistungen oder Lieferungen beziehen, die bereits freigegeben, beziehungsweise abgenommen worden sind.
6.3
Der Kunde verpflichtet sich, jeglichen Mehraufwand von m³.design - martin mohr media gemäß des besonders vertraglich vereinbarten Stundensatzes/Tagessatzes zu vergüten.
7. Nutzungsrechte
7.1
m³.design - martin mohr media räumt dem Kunden ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die erstellte Webseite und das Webdesign zu nutzen.
7.2
Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst dann wirksam, wenn der Kunde gemäß den gesondert abgeschlossenen Verträgen, die geschuldete Vergütung vollständig an m³.design - martin mohr media entrichtet hat.
7.3
An geeigneten Stellen der Webseite werden Hinweise auf die Urheberstellung von m³.design - martin mohr media aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von m³.design - martin mohr media zu verändern oder zu entfernen. Gleiches gilt für eine Unterdrückung oder Unkenntlichmachung.
7.4
Die Übertragung des Nutzungsrechts durch den Kunden an einen Dritten bedarf der Zustimmung durch m³.design - martin mohr media.
8. Schutzrechte Dritter
8.1
Der Kunde sichert zu, dass das von ihm eingebrachte Basismaterial sowie alle sonstigen von ihm eingebrachten Daten und Dateien für die Erstellung der Webseite frei von Viren sind, dass ihr Inhalt in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht und der Präsentation keine Urheber-, Marken und/oder andere Schutzrechte Dritter entgegenstehen.
8.2
Soweit der Kunde Basismaterial und sonstige Daten und Dateien für die Webseitenerstellung und das Webdesign einbringt, sichert er zu, dass er berechtigt ist, das Basismaterial und die sonstigen Daten und Dateien von m³.design - martin mohr media zum Zwecke der Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen.
8.3
Soweit an dem Basismaterial und den eingebrachten Daten und Dateien Urheber-, Marken- und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung der Verträge erforderlichen Lizenzen ist.
8.4
m³.design - martin mohr media ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist m³.design - martin mohr media nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte m³.design - martin mohr media wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der erstellten Webseite oder des Webdesign resultieren, verpflichtet sich der Kunde, m³.design - martin mohr media von jeglicher Haftung freizustellen und m³.design - martin mohr media die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstanden sind.
9. Zahlungsmodalitäten
9.1
Nach Fertigstellung der Webseite wird m³.design - martin mohr media dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Tagen zur Zahlung fällig.
9.2
m³.design - martin mohr media ist berechtigt, vor Beginn der Erstellungsleistungen von dem Kunden einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
9.3
Weiterhin ist m³.design - martin mohr media dazu berechtigt, nach jeder Abnahme der in Ziffer 4.2 besonders bezeichneten Projektstufen, Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils erbrachten Leistungen der einzelnen Projektstufen.
10. Gewährleistung
10.1
Der Kunde wird m³.design - martin mohr media bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
10.2
m³.design - martin mohr media leistet gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerliches Gesetzbuches für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Ablieferung der Erstellungsleistungen Gewähr dafür, dass diese mängelfrei sind.
10.3
Verlangt der Kunde Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, so kann m³.design - martin mohr media nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Erstellungsleistungen liefern.
10.4
Von einem Fehlschlagen einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn m³.design - martin mohr media hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, z.B. wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
10.5
Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich an m³.design - martin mohr media gemeldet werden.
10.6
m³.design - martin mohr media kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen vertraglich geschuldete Vergütung nicht oder nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.
10.7
Sofern der vom Kunde beschriebene Mangel nach der entsprechenden Untersuchung nicht einer Gewährleistungsverpflichtung durch m³.design - martin mohr media zuzuordnen ist, kann der Kunde mit den für die Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen von m³.design - martin mohr media, zu den vertraglich vereinbarten Vergütungssätzen für Mehraufwendungen, belastet werden.
11. Haftung
11.1
Ansprüche der Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den vorliegenden Bestimmungen.
11.2
m³.design - martin mohr media haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet m³.design - martin mohr media nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.3
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
11.4
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz).
11.5
m³.design - martin mohr media haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von m³.design - martin mohr media erbrachten Erstellungsleistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
11.6
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
11.7
Die vorstehenden Reglungen gelten auch für sämtliche Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von m³.design - martin mohr media.
12. Schlussbestimmungen
12.1
m³.design - martin mohr media darf Kunden auf Ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. m³.design - martin mohr media darf die Erstellungsleistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes oder vertraglich vereinbartes Interesse geltend machen.
12.2
Alle Änderungen und Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können per E-Mail erfolgen.
12.3
Im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.4
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung der gesondert geschlossenen Verträge entstehen, Berlin als Gerichtstand vereinbart.
12.5
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist der Kunde befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
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